Steuern

Für alle Einkünfte aus französischen Quellen müssen in Frankreich Steuern bezahlt werden. Das Steuersystem ist im allgemeinen wesentlich unkomplizierter als in Deutschland und auch das Erstellen einer Steuererklärung ist einfach. Dafür herrschen aber andererseits bürokratische Richtlinien, die nicht immer nachvollziehbar sind.

 

Originale müssen aufbewahrt werden - nicht nur wegen den Steuern

Wer in Frankreich erfolgreich Geschäfte machen will, der wird schnell lernen müssen Ordnung zu halten. Jedes Papier oder Dokument, das steuerlich oder behördlich genutzt wird, muss bei Anträgen im Original vorliegen. Das heißt, dass man wirklich jedes Papier aufheben muss. Diesen Ratschlag sollte man sehr ernst nehmen, denn die Behörden in Frankreich kennen kein Pardon. Die französischen Arbeitnehmer heften zum Beispiel jeden Lohnzettel ab, da sie aus Erfahrung wissen, dass es durch fehlende Lohn- und Gehaltsbescheinigungen zu Einschränkungen bei den Rentenzahlungen kommen kann.

 

Das Erstellen der Steuererklärung ist einfach

Jeder, der Einkünfte aus französischen Quellen erhält, muss dafür in Frankreich Steuern bezahlen. In der Regel wird einmal im Jahr eine Steuererklärung eingereicht. Die Antragstellung ist jedoch wesentlich unkomplizierter als in Deutschland. Wer über französische Sprachkenntnisse verfügt, wird den Steuerantrag problemlos ausfüllen können. Es werden so gut wie keine Steuern im Vorfeld erhoben. Bei fast allen Beträgen handelt es sich also um Bruttobeträge. Die Abgaben an das Finanzamt werden somit erst nach der Bearbeitung des Steuerantrages fällig.

 

Die Kommune ist für die Gewerbesteuer verantwortlich

Die Gewerbesteuer wird in Frankreich jedes Jahr durch die zuständige Kommune erhoben. Die Höhe der Steuern ist von vielen Kriterien abhängig. Sie wird zum Beispiel bestimmt durch den Grundbesitz und durch das Anlagevermögen des Betriebes. Auch die Anschaffungskosten und die Summe der Vorjahreslöhne und Gehälter finden Berücksichtigung. (Carina Tietz)

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