Immobilien
Für europäische Investoren ist es problemlos möglich, in Frankreich Gewerbeimmobilien zu kaufen. Auch die einfache Anmietung von Gebäuden kann ohne weiteres erfolgen. Sehr beliebt ist auch das Immobilien-Leasing mit der Option auf den späteren Erwerb des Objektes.
Gewerbe-Immobilien können befristet als Wohnsitz genutzt werden
Egal ob die Immobilien nun gewerblich oder auch privat genutzt werden, ihr Erwerb ist in jedem Fall in Frankreich steuerpflichtig. Um die Geschäfte auf französischem Boden zu erleichtern, kann ein Gewerbeobjekt zu Beginn auch als privater Wohnsitz genutzt werden. Die Nutzung ist jedoch befristet. Die maximale Privatnutzung liegt bei 24 Monaten.
Immobilien-Leasing ist in Frankreich eine gute Alternative
Ob Geschäfte in Frankreich erfolgversprechend sind, ist nicht immer im voraus kalkulierbar. Gerade deshalb sind viele Unternehmen zunächst skeptisch, was den Kauf einer Immobilie angeht. Eine sehr gute Alternative ist das Immobilien-Leasing „Crédit bail immobilier". Nach französischem Recht handelt es sich dabei um eine Nutzungsüberlassung für gewerbliche Räume mit der Option auf den späteren Erwerb der Immobilie. Die Räume können auch für freiberufliche Tätigkeiten genutzt werden. Das Immobilien-Leasing ist an unterschiedliche steuerrechtliche Bestimmungen geknüpft. Auch in Bezug auf Banken und Finanzierungsgesellschaften gelten gesonderte Auflagen.
Der Kauf von Gewerbe-Immobilien
In Frankreich ist der Kauf von Gewerbe-Immobilien problemlos möglich. Gute Objekte findet man im Internet. Auch in Zeitungen wird man schnell fündig. Ist die passende Immobilie gefunden, werden zwischen Käufer und Verkäufer zunächst Vorverträge geschlossen. Dieser Kaufvorvertrag ist auch unter dem Begriff „Promesse synallagmatique de vente" bekannt. Dabei erfolgt in der Regel kein Eintrag ins Grundbuch und ein Notar wird normalerweise erst beim offiziellen Kauf hinzugezogen. (Carina Tietz)
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