Rechtssystem
Frankreich hat ein auf demokratischen Prinzipien basierendes Rechtssystem, das sich in einigen Dingen mit dem deutschen Rechtssystem deckt. Es basiert auf der Gewaltenteilung und gliedert sich nach verschiedenen Grundprinzipien. Allgemein werden Prozesse und Rechtsverhandlungen in Frankreich immer öffentlich gehalten und sind meist tatsächlich auch für die gesamte Öffentlichkeit zugänglich.
Das Rechtssystem Frankreichs kurz und knapp
Der französische Rechtsstaat basiert, ebenso wie der deutsche, auf der Gewaltenteilung. Diese gliedert sich wie folgt: Das Parlament steht für die gesetzgebende Gewalt und ist somit für die Beschlüsse der Gesetze verantwortlich. Die vollziehende Gewalt ist Sache der französischen Regierung mit der Durchsetzung der Gesetze. Die rechtssprechende Gewalt regelt die Anwendung der Gesetze.
Die Grundprinzipien
Es gibt ein Zugangsrecht zum Gesetz für alle Personen. Wer sich dauerhaft in Frankreich aufhalten will oder mit französischen Geschäftspartnern zusammenarbeitet, der sollte sich mit den Grundprinzipien auseinandersetzen. Hier gilt die Regel, das die Unkenntnis des Rechtssystems nicht vor Strafe schützt. Zur Unterstützung gibt es Hilfssysteme, die von den Department-Räten kontrolliert werden. Alle Bürger haben Zugang zur Justiz und einen Anspruch darauf, sich an die Justiz zu wenden. Jeder Richter muss neutral und unabhängig sein und handeln. Die Kontrolle der Rechtsanwendung geschieht durch das Kassationsgericht. Die Gerichte sind kontinuierlich und ortsgebunden. Sie haben immer einen festen Sitz. Die Prozesse müssen für die Öffentlichkeit zugänglich sein, alle Urteile müssen genauestens begründet werden und dürfen keinen Platz für Spekulationen lassen. Die Prozessbeteiligten haben ein Recht auf einen ordentlichen und gerechten Prozess und es besteht die Möglichkeit zur Berufung.
Zweitinstanzliche Gerichtsbarkeit
In Frankreich gibt es eine Gerichtsbarkeit aus zwei Instanzen. Gerichte der ersten Instanz können zum Beispiel Strafgerichte sein. Gerichte der zweiten Instanz sind immer Berufungsgerichte. Letztere haben das Recht, Urteile der ersten Instanz abzuändern. (Carina Tietz)
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